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Zur Auftragserteilung einem Schimmel-Schaden Grundsätzlich ist es bei unserem Büro für das Ergebnis einer Begutachtung unerheblich, ob sie von Mieter- oder Vermieterseite beauftragt wurde. Bekanntlich ist das nicht überall so. Da grundsätzlich Vermieter zur Schadenaufklärung verpflichtet sind, können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihren Vermieter vorab um die Übernahme der Beauftragung und somit der Kosten bitten möchten. Die Ergebnisaussagen bleiben davon unabhängig. Im Gegenteil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dipl.-Ing. Johannes Zink stets absolut neutral und unabhängig auftritt. Gelegentlich wird von einer Partei erwartet, dass in ihrem Sinne beraten wird. Ein Gefälligkeitsgutachten wird jedoch in jedem Fall abgelehnt. Dies bitten wir bei Auftragsvergabe zu beachten. Wichtig: Telefon- und Mail-Service Kurze Beratungen per Telefon oder e-Mail werden von unserem Büro genauso kostenfrei angeboten wie selbstverständlich Ihre Gespräche zum Zweck der Auftragserteilung. Sofern jedoch keine Auftragsabsicht besteht, müssen ausführliche Beratungen abgerechnet werden. Hierzu gilt ein ermäßigter Stundensatz, der bedeutend günstiger ist als übliche Telefon-Fernberatungsangebote. Dies sind 20,- Euro bei ca. 15 Minuten und 40,- Euro bei ca. 30 Minuten.
Es ist fair und gehört zu den gängigen Kommunikationsregeln, wenn Sie sich bei e-Mail-Kontakten stets mit Name und Anschrift melden. |